1) Aktivmitglieder der Fasnachtsgesellschaft Aktivmitglieder haben Stimm- und Wahlrecht an der GV. Sie bezahlen den jährlichen, an derGV bestätigten, minimalen Beitrag von Fr. 100.-- auf Beginn des Fasnachtsjahres. Aktivmitglieder haben Mitarbeitspflicht bei den Veranstaltungen gemäss Jahresprogramm.
2) Gönnermitglieder der Fasnachtsgesellschaft Gönnermitglieder haben Stimm- und Wahlrecht an der GV Sie bezahlen den jährlichen, an der GV bestätigten, minimalen Beitrag von Fr. 200.-- auf Beginn des Fasnachtsjahres.
3) Sympathisanten der Fasnachtsgesellschaft Sympathisanten können an der GV mitdiskutieren, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht. Sie bezahlen den von ihnen frei wählbaren Beitrag auf Beginn des Fasnachtsjahres.
4) Fasnachtsformationen Fasnachtsformationen sind Guggenmusiken und andere Fasnachtsvereine. Sie haben Stimm- und Wahlrecht an der GV Sie bezahlen den jährlichen, an der GV bestätigten, minimalen Beitrag von Fr. 200.-- auf Beginn des Fasnachtsjahres.
Fasnachtsformationen sind verpflichtet an den offiziellen Anlässen der FGK und deren Vorbereitungen aktiv mitzumachen. Die Delegierten der Fasnachtsformationen werden durch die Guggen.-Fasnachtsvereine selbst bestimmt und sind an der Generalversammlung bekanntzugeben.